Vor der Ausbildung

Nachfolgend findest du alles, was du wissen musst, damit der Start in die Mobilität gelingt:

  • Welche Fahrerlaubnisklassen gibt es?
  • Wie finde ich eine gute Fahrschule?
  • Was muss ich bei der Fahrschulwahl beachten?
  • Wie viel kostet das alles überhaupt?

Fahrerlaubnisklassen

Ab wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es ausreicht, sich etwa ein halbes Jahr vor der Prüfung anzumelden, wenn die Fahrerlaubnis pünktlich zum 18. Geburtstag vorliegen soll. (Für das Begleitete Fahren ab 17 entsprechend ein halbes Jahr vor dem 17 Geburtstag!)

Laut Gesetzgeber darf die theoretische Prüfung bereits 3 Monate vor dem 18. (bzw 17.) Geburtstag erfolgen. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vorher abgenommen werden.

Die Fahrerlaubnisklassen im Einzelnen

Klicke die Bilder an, und Du erhältst eine Vergrößerung:

Der „Mofa-Führerschein“

Der „Mofa-Führerschein“ ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, weil es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt.  Bei Abschluss des „Mofa-Führerschein“ wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Mofa-Prüfbescheinigung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h / Helmpflicht!
  • Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule.
  • Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule.
  • Ablegen einer Theorieprüfung

Tipps zur Fahrschulwahl

Tipps zur Fahrschulwahl

Tipps

Bei der Suche nach einer geeigneten Fahrschule ist schnell ist festzustellen, dass es in der näheren Umgebung wahrscheinlich sehr viele davon gibt. Daher ist die Auswahl der „richtigen“ Fahrschule gar nicht so einfach. Hier ein paar Tipps:

Sich erkundigen

Zunächst Freunde, Bekannte oder Verwandte, die vor nicht allzu langer Zeit ihren Führerschein gemacht haben, nach ihren Erfahrungen fragen. Sie können Empfehlungen abgeben oder kritische Anmerkungen machen.

Informationen einholen

Informiere dich persönlich bei mehreren Fahrschulen und achte dabei auf Beratung und Service. Wichtig ist, dass nicht die Kosten der einzelnen Fahrstunde zum einzigen Auswahlkriterium zu machen. Vielmehr solltest du dich auch nach dem Ablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung und nach den Ausbildungsfahrzeugen erkundigen.

Wie wird unterrichtet?

Lernst du gerne mit multimedialen Lehrmitteln, nicht mit ollen Overheadprojektoren? Magst du innovativen und fortschrittlichen Unterricht auf Basis moderner Lehr- und Lernmittel? Oder vielleicht ist all dies für dich nicht so wichtig. Frage nach den Lehr- und Lernmitteln, die dir zur Verfügung stehen. Sie fallen sehr unterschiedlich aus.

Preis ist nicht gleich Qualität

In der Fahrschule lernst du Schritt für Schritt, wie man sich mit dem Pkw oder dem Motorrad sicher im Straßenverkehr bewegt. Das eigene Leben kann daher von einer guten Ausbildung abhängen. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall nach der Qualität der Fahrschule erkundigen.

Alle Preispositionen beachten

Die preiswerteste Fahrschule führt nicht immer zum preisgünstigsten Führerschein. Der Preis für den Führerschein setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Kosten für die einzelnen Punkte sind von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

Folgende Kosten erfragen:

  • Grundgebühr (für Verwaltung und Theorie)
  • Fahrstunde (Übungsfahrten)
  • Sonderfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten)
  • Vorstellung zur Prüfung (theoretische und praktische Prüfung)
  • Lehrmaterial (Software, Übungshefte und Lehrbücher)
  • Gebühren für den Prüfer (wird von TÜV/DEKRA festgelegt und ist unabhängig von der Fahrschule, daher bei jeder Fahrschule in einer Stadt gleich)

Formalitäten

Formulare, Formulare…

… davon bleibt auch der Erwerb des Führerscheins leider nicht verschont.

Anmeldung in der Fahrschule

Für die Anmeldung zum Führerschein sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis
  • Passbild (B 35 mm x H 45 mm)
  • Sehtest-Bescheinigung (vom Optiker)
  • Ein evtl. schon vorhandener Führerschein
  • ggf. der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Betrag für Grundgebühr und Lehrmittel

Mit der Fahrschule wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Du erhältst eine Kopie. Für noch nicht Volljährige müssen die Eltern den Ausbildungsvertrag schließen – also auch unterschreiben.

Die Fahrschule hilft beim Ausfüllen des Führerscheinantrages „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt) einzureichen.

Der Führerscheinantrag

Bei der Ausstellung des Führerscheins handelt es sich in der Amtssprache um einen „Verwaltungsakt“. Daher sind einige Formalitäten zu erledigen, bevor die Fahrerlaubnis-Prüfung abgelegt und der Führerschein ausgehändigt werden kann.

Die Bearbeitung der Anträge durch die Behörden dauert nicht selten einige Wochen. Am besten sind diese Formalitäten deshalb gleich zu Beginn der Ausbildung zu erledigen, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.

Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und bei der Prüfstelle (TÜV/DEKRA) vorliegt. Dies kann 4 – 6 Wochen dauern.

Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die zuständige Behörde ist – je nach Region – entweder das „Straßenverkehrsamt“ oder das „Ordnungsamt“. Bei Fragen zum Ablauf kennt deine Fahrschule selbstverständlich alle Antworten.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden (am besten schon zur Anmeldung in der Fahrschule mitbringen, siehe oben):

  • Ein aktuelles Passbild (ohne Kopfbedeckung).
  • Nachweis über die Teilname an einer „Erste-Hilfe-Schulung“. Falls der noch nicht vorliegt, erhältst du von der Fahrschule Informationen, wo und wie diese Kurse durchgeführt werden. Diese Bescheinigung ist zeitlich nicht begrenzt, sollte aber regelmäßig wiederholt werden, um in Notfällen Hilfe leisten zu können.
  • Sehtestbescheinigung – diese wird vom Augenoptiker, Augenarzt oder einer anderen amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt.

Für die Fahrerlaubnisklassen C und D werden zusätzlich benötigt:

  • Eine ärztliche Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung
    Die Fahrschule kennt die Ärzte in Ihrer Umgebung, die diese Untersuchung durchführen
  • Augenärztliche Untersuchung (der Sehtest reicht hier nicht aus).

Für die Fahrerlaubnisklasse D wird außerdem benötigt:

  • Eine zusätzliche Untersuchung (betriebs- oder amtsärztliches Gutachten) oder alternativ ein medizinisch – psychologisches Gutachten. Die Fahrschule kennt die Ärzte in Ihrer Umgebung, die diese Untersuchung durchführen.

Kosten

Die Kosten für den Führerschein

Zu den konkreten Kosten, die auf dich zukommen, können wir an dieser Stelle nicht viel sagen. Jede Fahrschule kalkuliert die Kosten selbst und entsprechend unterschiedlich werden die Angebote ausfallen.

Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen, die je nach Fahrschule variieren.

  • Grundgebühr (Verwaltung und Theorie)
  • Fahrstunden (Übungsfahrten, sog. Stadtfahrten und Grundfahraufgaben)
  • Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten)
  • Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis)
  • Lehrmaterial (Lernsoftware und Lehrbücher)

Der Fahrlehrer muss so viele Fahrstunden mit dem Schüler absolvieren, wie der Fahrschüler benötigt, um ein Fahrzeug der gewählten Klasse zu beherrschen und sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Spare nicht an Fahrstunden und dränge die Fahrschule nicht dazu, weniger Stunden zu absolvieren. Dein Fahrlehrer verfügt über die nötige Erfahrung und weiß, wann du in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen.

Außerdem kommen bei einer nicht bestandenen Prüfung erhebliche Mehrkosten auf dich zu. Als grober Richtwert kann man mit ca. 250,00 bis 350,00 € pro nicht bestandener Prüfung rechnen.

Investiere besser in ein paar Fahrstunden mehr und damit in mehr (Prüfungs-)Sicherheit.

Louis